Willkommen in Deutschland.
Du hast deinen Zulassungsbescheid erhalten? Dann geht es jetzt an die Planung deines Auslandsstudiums an der SRH Dresden SChool of Management. Ein wichtiger Meilenstein ist dein Visum und deine Aufenthaltserlaubnis.
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Studium mit Abschluss + Exchange/Study Abroad
Du hast keine EU- und EWR-Staatsangehörigkeit?
Falls du nicht Bürger*in eines Landes der Europäischen Union oder eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) bist und in Deutschland studieren möchtest, musst du bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland ein Visum beantragen, BEVOR du nach Deutschland kommst. Ohne gültiges Studienvisum für Deutschland dürfen wir dich nicht immatrikulieren.
Staatsangehörige, die vor ihrer Ankunft kein Visum beantragen müssen:
Wenn du Staatsbürger*in von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, des Vereinigten Königreichs oder der USA bist, kannst du ohne Visum nach Deutschland einreisen. Gleiches gilt für Bürger*innen aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino und der Schweiz. Nach der Einreise müssen Staatsangehörige dieser Länder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (weitere Informationen im Abschnitt "Aufenthaltserlaubnis").
Studierende, die für ein Studium in Deutschland ein Visum benötigen, müssen dieses (oder eine gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis, wenn sie bereits in Deutschland leben) zu Beginn des Studiums nachweisen, um vollständig immatrikuliert zu werden und um weitere Unterlagen, Dienstleistungen und Vorlesungen in Anspruch nehmen zu können. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige, die vor ihrer Ankunft kein Studienvisum beantragen müssen. Bitte beachten Sie, dass Staatsangehörige von Ländern, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen (weitere Informationen im Abschnitt "Aufenthaltserlaubnis").
Bitte erkundige dich bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland, ob du für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigst.
Bitte beantrage ein nationales Visum (D-Visum) für Studienzwecke, wenn du für mindestens ein Semester (6 Monate) an der SRH Berlin studieren möchtest (reguläre Studierend und Exchange/Study Abroad Studierende). Bitte überprüfe die Gültigkeit deines nationalen Visums (90 Tage oder 180 Tage), sobald du nach Deutschland eingereist bist, da du dein nationales Visum vor Ablauf in eine Aufenthaltserlaubnis abändern musst.
Einige Studierende (insbesondere Exchange/Study Abroad Students) erhalten anstelle eines 90-Tage nationalen Visums (D) ein nationales Visum (D) mit einer Gültigkeit von bis zu 12 Monaten. Nicht-EU-Bürger*innen, die sich weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, erhalten manchmal so ein Visum. Da es für die gesamte Dauer des Aufenthalts gelten sollte, brauchen sie nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen
Achtung! Ein Schengenvisum (C) ist nur für bis zu 90 Tage gültig (nur für touristische Zwecke oder Short Courses) und gilt nicht für dein Studium in Deutschland und kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Wenn du kein Einreisevisum für Deutschland benötigst, musst du innerhalb der ersten 90 Tage nach deiner Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (bitte überprüfe den Stempel in deinem Reisepass).
Wenn du dein Visum erhältst, wirst du feststellen, dass es nur 90/180 Tage gültig ist. Dies ist kein Fehler und kein Grund zur Sorge. Das nationale Visum ist ein Einreisevisum und muss nach deiner Ankunft bei der Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis übertragen werden (mehr Informationen im Abschnitt "Aufenthaltserlaubnis").
Die Bearbeitungszeiten für Visa können mehrere Monate dauern, weshalb du deinen Antrag so früh wie möglich stellen solltest. Bitte bedenke, dass für einen Termin eine erhebliche Wartezeit (4 bis 6 Wochen) und eine Bearbeitungszeit von weiteren 4 bis 8 Wochen entstehen kann. Wir bitten dich, dich mindestens 3 Monate vor Semesterbeginn mit der deutschen Botschaft im Heimatland in Verbindung zu setzen.
Um ein Studienvisum beantragen zu können, benötigst du einen Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule. Des Weiteren brauchst du einen gültigen Reisepass, ein aktuelles Foto, ein Nachweis über deine Finanzierung sowie einige weitere Bewerbungsunterlagen.
Fast alle Studierende, die ein Visum beantragen, müssen einen Nachweis über ihre finanziellen Mittel erbringen, um ein nationales Visum beantragen zu können. Du muss nachweisen, dass du in der Lage bist, dein Studium in Deutschland finanzieren zu können.
Als Nachweis wird meist Folgendes akzeptiert:
- Einkommens- bzw. Vermögensnachweis der Eltern
- Bürge mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
- Sicherheitszahlung auf ein Sperrkonto
- Bankbürgschaft
- Stipendienbescheid eines anerkannten Stipendiengebers
Denke daran, dass sich Visumsbestimmungen von Land zu Land unterscheiden können. In vielen Ländern ist ein Sperrkonto oft als einziger finanzieller Nachweis zugelassen. Bitte setz dich daher so früh wie möglich mit der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland in Verbindung.
Ein Sperrkonto ist ein Konto, das Devisenkontrollen in einem Land unterliegt, das den Betrag seiner Währung einschränkt, der in andere Länder transferiert oder in andere Währungen umgetauscht werden kann. Kurz gesagt handelt es sich um ein Konto, das für den Kontoinhaber nicht frei zugänglich ist und zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel dient.
Es gibt mehrere Banken, die diese Dienstleistung anbieten. Einige werden direkt von den Botschaften empfohlen.
Winter und Summer Schools / Short Courses
EU/EWR-Staatsangehörigkeit:
Staatsbürger*innen eines EU- oder EWR-Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) benötigen für Short Courses (Aufenthalt: kürzer als 90 Tage) in Deutschland kein Visum.
Staatsangehörige bestimmter Nicht-EU/EWR-Länder (inkl. Schweiz):
Staatsangehörige bestimmter Länder können ohne Visum nach Deutschland einreisen, so z.B. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, dem Vereinigten Königreich und den USA. Gleiches gilt für Bürger aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino und die Schweiz.
Staatsangehörige dieser Länder dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nach ihrer Ankunft in Deutschland/im Schengen-Raum für insgesamt 90 Tage in Deutschland bzw. im Schengen-Raum aufhalten. Sie sind nicht verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Achtung! Ähnliche Bestimmungen zur Befreiung von der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte (weniger als 90 Tage) können auch für Bürger*innen anderer Nicht-EU- und Nicht-EWR-Länder gelten. Bitte erkundige dich bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland.
Wenn du einen Short Course absolvieren möchtest, musst du vor der Einreise nach Deutschlang ein Schengen (C) Touristenvisum beantragen. Das Schengen (C) Visum ist für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland/im Schengen-Raum für die Dauer von 90 Tagen gültig.
Bitte beachte, dass das Schengen (C) Visum nur für angegebene Dauer gültig ist und nicht verlängert oder in eine deutsche Aufenthaltserlaubnis übertragen werden kann.
Es ist deine Verantwortung, dein Visum rechtzeitig zu erhalten. In der Regel kann die Ausstellung eines Schengen (C) Visums ca. zwei Wochen dauern. Bitte beachte, dass die Bearbeitungszeit im Sommer (Mai bis Oktober) länger dauern kann. Bitte beantrage das Visum vor deiner Abreise.
Wenn du einen kompletten Studiengang oder ein Austauschsemester absolvieren möchtest, musst du ein nationales (D) Visum beantragen.
Wenn du ein Einreisevisum für Deutschland benötigst, einen Short Course planst und direkt im Anschluss ein Studium an unserer Hochschule aufnehmen möchtest, dann beantrage bitte unbedingt ein nationales (D) Studienvisum (deine Aufenthalt in Deutschland dauert länger als 90 Tage), welches vor Ablauf in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden muss. Andernfalls kann es sein, dass du dein Studium in Deutschland nicht fortsetzen kannst. Bitte erkundige dich bei der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland.
Staatsangehörige bestimmter Länder (Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino und Schweiz), die einen Short Course planen und direkt nach dem Kurs ihr Studium an unserer Hochschule aufnehmen möchten, müssen innerhalb der ersten 90 Tage nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Andernfalls kann es sein, dass das Studium in Deutschland nicht fortgesetzt werden kann.
Wie erhalte ich meine Aufenthaltserlaubnis?
- Beginne mit der Wohnungssuche und finde eine Wohnung (WG-Zimmer, Wohnung usw.). Nach deiner Ankunft ist ein Hotel/Hostel eine gute Wahl. Jedoch benötigst du eine richtige Anschrift, um deine Anmeldung abschließen zu können.
- Besorge dir nach Einzug in deine neue Wohnung/dein neues Zimmer beim Bürgeramt einen Termin zur Anmeldung deiner Adresse. Bitte beachte, dass dies innerhalb von 2 Wochen nach deinem Umzugstermin erfolgen muss. In Großstädten wie Berlin ist es jedoch realistischer, zumindest einen Termin beim Bürgeramt innerhalb dieser 2-Wochen-Frist zu bekommen, da Termine in der Regel für mehrere Wochen ausgebucht sind.
- Vergiss nicht, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen, falls du das noch nicht getan hast. Ohne eine richtige Krankenversicherung kannst du dein Studium nicht beginnen.
- Du hast ein nationales Visum (D): Denk daran, dass du dein aktuelles Visum innerhalb von 90 oder 180 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln musst (Bitte prüfe die Einreisestempel- und Visumsbedingungen). Dies muss bei der Ausländerbehörde in deiner Stadt erfolgen.
- Du hast kein Einreisevisum benötigt: Bitte beantrage deine Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 90 Tage nach Ankunft in Deutschland (bitte überprüfe den Stempel in deinem Reisepass).
- Einige Studierende, z.B. Austauschstudierende, die sich weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können anstelle eines nationalen Einreisevisums für 90 Tage ein nationales (D) Visum erhalten, das bis zu 12 Monate gültig ist. Diese Studierenden brauchen nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
- Schweizer Staatsangehörige: Bitte beantrage innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft in Deutschland eine "Aufenthaltserlaubnis-Schweiz".
Weitere Informationen findest du im "Student Welcome Guide", den du zusammen mit deinen Zulassungsdokumenten erhälst.
Dresden | Aufenthaltserlaubnis
- Die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen kann mehrere Wochen dauern. Bitte buche deinen persönlichen Termin daher frühzeitig. Du kannst deinen Termin via Email buchen.
- Fülle das Antragsformular aus und bringe die relevanten Dokumente und Nachweise mit.
- Wo muss ich hin?
Ausländerbehörde Dresden
Theaterstraße 13
01067 Dresden
Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken...
- kannst du arbeiten: Du darfst während des Kalenderjahres bis zu 120 volle Tage (ganzer Tag = 8 Stunden pro Tag) oder 240 halbe Tage (halber Tag = 4 Stunden) arbeiten. Selbständige Arbeit ist nicht erlaubt.
- kannst du dich während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels in den Staaten des Schengenraums frei aufhalten, und zwar für einen Gesamtaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Diese Regelung gilt nur für Besuche zu touristischen Zwecken. Achtung! Um in einem anderen Land der Europäischen Union zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren, musst du unter Umständen ein Studien- oder Praktikumsvisum beantragen. Bitte erkundige dich bei der jeweiligen Botschaft über die Voraussetzungen.
- kannst du bei Botschaften in Deutschland andere Visa beantragen: Dies kann relevant sein, wenn du ein Austauschsemester oder ein Praktikum im Ausland absolvieren möchtest.
- musst du die Gültigkeit deines Reisepasses überprüfen: Deine Aufenthaltserlaubnis ist nur in Verbindung mit deinem Reisepass gültig. Läuft dein Reisepass vor der Aufenthaltsgenehmigung ab, ist deine Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls nicht mehr gültig. Wenn du Deutschland für mehr als 6 Monate verlässt, erlischt deine Aufenthaltserlaubnis automatisch.
- bist du für deine Aufenthaltsstatus in Deutschland selbst verantwortlich und musst das Ablaufdatum deines Reisepasses und deiner Aufenthaltserlaubnis selbst überprüfen.